Infos
Beladung
Der Anhänger ist so zu beladen, dass die maximal zulässige Stützlast annähernd erreicht wird. Zu beachten ist, dass dabei
weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird. Die Stützlast ist die Masse, mit
der sich die Zugdeichsel des Anhängers auf der Zugkugel des Zugfahrzeugs abstützt. Zur Messung der Stützlast werden im
Fahrzeug- und Campingzubehörhandel Stützlastwaagen angeboten. Ebenfalls sind Stützräder mit Stützlastanzeige erhältlich.
Eine hohe Stützlast verbessert das Fahrverhalten Ihrer Kfz-Anhänger-Kombination deutlich!
Bitte berücksichtigen Sie bei der Beladung des Zugfahrzeugs, dass eine Überschreitung der zulässigen Hinterachslast
vermieden wird. Die zulässige Hinterachslast Ihres Zugfahrzeugs finden Sie im Fahrzeugschein unter Ziffer 16h bzw. in Feld
7.2 des neuen Fahrzeugscheins. Bei vielen Fahrzeugen gibt es für den Anhängerbetrieb eine erhöhte zulässige
Hinterachslast, die unter Ziffer 33 bzw. Feld 22 im Fahrzeugschein angegeben ist.
Angaben zur zulässigen maximalen Stützlast können Sie der Betriebsanleitung Ihres Zugfahrzeugs und Anhängers oder Feld
13 im neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) entnehmen. Die tatsächlich nutzbare Sütztlast kann durch die
montierte Anhängekupplung kleiner sein, als die vom Fahrzeughersteller freigegebene. Daher überprüfen Sie bitte die auf
dem Typenschild der Anhängekupplung angegebene Stützlast.
Sofern eine der Vorgaben für das Zugfahrzeug oder den Anhänger nicht eingehalten wird, kann die Tempo-100-Regelung
nicht in Anspruch genommen werden!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns oder Ihre TÜV-Prüfstelle.
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